DANIEL FISCHER

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen (Daniel Fischer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn aus situativen und zeitlichen Gründen nicht sowieso bereits im Angebot schriftlich aufgeführt.

Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

Das Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. So steht es dem Fotografen zu, das Material zur Eigenwerbung zu nutzen, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Kunden. Dies kann nach Absprache verhindert werden. Durch den laufenden Werbeausfall behält sich der Fotograf vor, die Unterlassung mit einer Gebühr zu belasten.

Das Bildmaterial darf vom Kunden nicht an Dritte weiterverkauft, oder zu gewerblichen Werbezwecken genutzt werden. Es bedarf zumindest einer schriftlichen Genehmigung. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht, zeitlich unbegrenzt.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen, Kunstwerke oder Objekte.

Bei Verlust der Bilddaten aus technischen Gründen kann der Fotograf nicht über das reine Arbeitshonorar hinaus zur Haftung herangezogen werden.

Es gilt das vereinbarte Honorar. Dies versteht sich, sofern auf der Rechnung nicht anders deklariert, exkl. MwSt. und ist somit, wie im bestätigtem Angebot als Komplettpreis zu verstehen. Einzelne Positionen sind im Zweifelsfalle extra aufgeführt.

Bei einer späteren Stornierung des Fotoauftrags vor der eigentlichen Produktion behält sich der Fotograf vor, die Anzahlung einzubehalten. Die Vorabzahlung soll Missbrauch vorbeugen, da der Termin für andere Kunden ab Zahlung nicht mehr verfügbar und für den jeweiligen Kunden geblockt ist. Das jeweilige Honorar ist zu zahlen, wenn das Bildmaterial technisch in Ordnung ist. Geschmackliche oder stilistische Eigenarten stehen dem Fotografen als Künstler frei und sind nicht zu reklamieren.

Der Fotograf ist im Einzelfall berechtigt eine Anzahlung von 20% vorab einzuholen. Spätestens mit der Anzahlung gilt der Fotograf als gebucht und ist an die Absprachen lt. Angebot gebunden.

Nachdem der Kunde das digitale und/oder digitale Bildmaterial erhalten hat, ist er verpflichtet für die Unversehrtheit Sorge zu tragen. Eine nachträgliche Forderung einer erneuten Sendung ist nur auf Kulanz möglich, bzw. erfolgt diese auf Basis eines erneuten Auftrags.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet das Bildmaterial nach Aushändigung zu archivieren. Eine Datensicherung der Roh- und bearbeiteten Daten kann binnen 3 Wochen nach Abgabe des Auftrags gesondert festgelegt werden. Grundlage ist hier ein gesonderter Jahres-Datensicherungsvertrag. Dies ist schriftlich festzulegen.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, der Fotografien für gewerbliche oder andere gewinnbringende Zwecke behält sich der Fotograf vor, diese mit einem gesonderten Honorar zu vergüten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Bochum, 2016